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10. September 2011

Rundschreiben IX/2011

In monatlicher Abfolge informieren wir unsere Mandanten über ausgewählte Entscheidungen speziell der Finanzgerichte und Anweisungen der Finanzverwaltung.

Die Informationen sind sorgfältig aus verlässlichen Quellen herausgesucht und bearbeitet. Gleichwohl kann weder eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch jedwede Haftung übernommen werden. Die Nutzung der angebotenen Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

Hinweise und Tipps haben lediglich allgemeinen Charakter und sind in jeder Hinsicht unverbindlich. Sie können eine konkrete Einzelfallberatung nicht ersetzen.

I. Wichtige Steuer- und Sozialversicherungstermine

September 2011

12.09.2011:

  • Einkommensteuer- und Kirchensteuervorauszahlungen
  • Körperschaftsteuervorauszahlungen
  • Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer für Monatszahler
  • Umsatzsteuer

 

26.09.2011:

  • Sozialversicherungsbeitrag

 

Die Schonfrist für die am 12.09.2011 fälligen Steuern läuft am 15.09.2011 ab.


II. Aus dem Gesetzgebungsverfahren

Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom Bundesrat geblockt

Der Bundesrat hatte dem Steuer­vereinfachungsgesetz 2011 in der letzten Sitzung vor der Sommerpause die Zustimmung verweigert. Am 21.9.2011 tritt laut Pressemitteilung des Bundesrats (14/2011) der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zusammen.


III. Aus der Steuerrechtsprechung und der Steuerverwaltung

1. Bilanzierung

Für ein anlässlich einer Kreditaufnahme zu entrichtendes „Bearbeitungsentgelt“, das die Bank vom Kreditnehmer erhebt, ist dann kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn das Entgelt im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht - auch nicht anteilig - zurückerstattet wird. Das gilt jedoch nicht, wenn der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Kündigung in den Augen der Vertragsparteien mehr als nur eine theoretische Option ist (BFH-Urteil vom 22.6.2011 – I R 7/10).

 

2. Einkommensteuer; Auflösung einer Ansparrücklage nach Einbringung in eine Personengesellschaft

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 26.5.2011 – 3 K 1416/08 E, G, EZ ent­schieden, dass nach Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personen­gesellschaft und der daraus folgenden Un­möglichkeit, eine geplante Investition in diesem Einzelunternehmen noch durch­zuführen, die hierfür gebildete Anspar­rücklage aufzulösen sei. Die beiden Betriebe des Einzelunternehmers und der Personen­gesellschaft seien als selbstständig und nicht als Einheit zu betrachten.

Im Urteilsfall verhielt es sich so, dass im Zeitpunkt der Jahresabschlussaufstellung das Einzelunternehmen bereits in eine Personengesellschaft eingebracht worden war, infolge dessen eine Durchführung der geplanten Investition im Einzelunternehmen objektiv nicht mehr möglich war. Die Ein­bringung stellt nach ständiger Recht­sprechung des BFH einen tauschähnlichen Vorgang dar und ist damit als Betriebs­veräußerung zu qualifizieren (BFH-Urteil vom 7.7.1998 – VIII R 5/96). Ungeachtet der Tatsache, dass der Betrieb nach § 24 UmwStG eingebracht war und damit die aufnehmende Kommanditgesellschaft in die Rechtsposition des Einzelunternehmens tritt und den Betrieb im Wesentlichen fort­führt, handele es sich im Hinblick auf die Ansparrücklage um zwei selbständige Betriebe.

 

3. Lohnsteuer; Berufsausbildungskosten als Werbungskosten auch wenn die angestrebte berufliche Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird

Der BFH setzt die Serie der Entscheidungen zu den Berufsausbildungskosten mit dem Urteil vom 28.7.2011 – VI R 5/10 fort. Danach können Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung vorab ent­standene Werbungskosten sein. Denn § 12 Nr. 5 EStG, wonach die Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung sowie für das Erststudium weder bei den Einkunfts­arten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgesetzt werden dürfen, ließe den Werbungskosten- und Betriebs­ausgabenabzug unberührt. Allein die Möglichkeit der späteren Berufsausübung im Ausland begründe auch noch keinen Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften, so dass die Ausgaben über § 3c Abs. 1 Halb­satz 1 EStG vom Abzug ausgeschlossen wären.

 

4. Umsatzsteuer; Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Mit Urteil vom 12.5.2011 – V R 46/10 ent­schied der BFH zu Ungunsten des Steuer­pflichtigen, dass der für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung erforderliche Belegnachweis (§ 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV)  nicht mit einer Rechnung geführt werden kann, die nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaft­lichen Lieferung hinweist und die Ver­bringungserklärung dann ebenso unzureichend ist, wenn sie nicht gegenüber dem liefernden Unternehmer erfolgt.

 

5. Einkommensteuer; keine Ansparabschreibung für Software

Software ist ein immaterielles Wirtschafts­gut, auch wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger ge­speichert ist (BFH-Urteil vom 18.5.2011 – X R 26/09). Ein Investitionsabzugsbetrag bzw. eine Ansparabschreibung kommt nicht in Betracht.

 

6. Lohnsteuer; Werbungskosten bei umgewidmeten Wirtschaftsgütern

Für Arbeitsmittel eines Arbeitnehmers mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer ent­schied das Finanzgericht München mit Urteil vom 29.3.2011 – 13 K 2013/09, dass als Werbungskosten nur die Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden kann. Ein Sofortabzug kommt nur für solche Arbeitsmittel in Betracht, deren Anschaffungskosten € 410,00 nicht über­schreiten. Bei einer Umwidmung nach einer vorherigen reinen Privatnutzung sind die Absetzungen entsprechend der Gesamt­nutzungsdauer aufzuteilen und nur der ab Nutzung als Arbeitsmittel entsprechende Teil kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Durch die Umwidmung beginnt keine neue Absetzung auf einen fiktiven Einlagewert. Es ist weiter die fortlaufende Absetzung nach dem Umwidmungs­zeitpunkt von den ursprünglichen An­schaffungskosten abzuziehen. Die Absetzung kann auch bei geschenkten Arbeitmitteln angesetzt werden.

7. Einkommensteuer; kein Halbabzugsverbot, soweit nur dem Anrechnungsverfahren unterliegende Einnahmen erzielt werden

Nach dem BFH-Urteil vom 6.4.2011 – IX R 28/10 ist bei der Ermittlung des Auf­lösungsverlustes i.S. von § 17 Abs. 1, 4 EStG der Erwerbsaufwand nicht aufgrund des Halbabzugsverbot oder Teilabzugsverbots nur begrenzt absetzbar, wenn der Steuer­pflichtige durch seine Beteiligung an der GmbH nur Einnahmen erzielt hat, die noch dem Anrechnungsverfahren unterlegen sind.

 

8. Einkommensteuer; keine Abgeltungsteuer bei Darlehenszinsen einer GmbH, die an nahestehende Personen gezahlt werden

Für Zinsen aus Darlehen kommt der besondere Steuersatz in Betracht, der wie die Abgeltungssteuer 25 % beträgt (§ 32d Abs. 1 EStG). Das gilt jedoch nicht für Darlehens­verhältnisse zwischen nahen Angehörigen, soweit der Darlehensnehmer die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen kann (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG).

Diese Einschränkung dient der Miss­brauchsverhinderung. Für Darlehenszinsen einer GmbH kommt der Abgeltungs­steuersatz ebenfalls nicht zur Anwendung, wenn der Darlehensgeber mit mindestens 10 % an der Darlehensnehmerin beteiligt ist.

Mit Urteil vom 6.7.2011 entschied das Finanzgericht Niedersachsen, dass Zinsen auch dann nicht dem gesonderten Steuertarif der Abgeltungssteuer unterliegen, wenn das Darlehen von einer dem Gesellschafter nahestehenden Person gewährt wird.

 

9. Grunderwerbsteuer; Zeitpunkt der Verwirklichung der Grunderwerbsteuer

Erwerbsvorgänge, die der Grund­erwerbsteuer unterliegen und nach dem 30.9.2011 verwirklicht werden, unterliegen nach dem Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25.7.2011 einem Steuersatz in Nordrhein-Westfalen von 5 %.

Soweit der niedrigere Steuersatz von derzeit 3,5 % zur Anwendung kommen soll, wäre es folglich in Erwerbsfällen erforderlich, dass der Kaufvertrag verbindlich bis zum 30.9. abgeschlossen wird (Verwirklichung des Erwerbsvorgangs).

Zur Frage, wann ein Erwerbsvorgang ver­wirklicht ist, hat die OFD Münster eine Ver­fügung veröffentlicht (Verfügung vom 16.8.2011 – S 4430 – 28 – St 24 – 35).

Aufschiebend bedingte oder genehmigungs­bedürftige Verträge sind dabei grundsätzlich mit Abschluss und vor Eintritt der Bedin­gung oder Erteilung der Genehmigung ver­wirklicht. Das soll aber nur dann gelten, wenn die Bedingung bzw. Genehmigung nicht die Willenserklärung eines Vertrags­teils betrifft. Für diesen Fall würde der Tat­bestand, der zur Entstehung der Grund­erwerbsteuer führt, erst dann verwirklicht, wenn die bisher aufschiebend bedingte bzw. genehmigungsbedürftige Willenserklärung zivilrechtlich wirksam wird. Soweit der Kaufpreis (die Gegenleistung) aufschiebend bedingt ist oder dieser nachträglich mit Ein­tritt einer Bedingung erhöht wird, so wird insoweit ein eigenständiger neuer Erwerbs­vorgang verwirklicht, der seinerseits dem im Zeitpunkt der Verwirklichung maßgebenden Steuersatz unterliegt.

10. Bilanzierung; voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren

Nach dem BFH-Urteil vom 8.6.2011 – I R 98/10 ist bei festverzinslichen Wert­papieren, die eine Forderung in Höhe des Nennbetrags der Forderung verbriefen, eine Teilwertabschreibung unter ihren Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig. Das gilt auch für Wertpapiere des Umlaufvermögens. Der BFH begründet dies damit, dass der Wertpapierinhaber zu jedem Bilanzstichtag das gesicherte Recht hat, zum Ende der Laufzeit den Nominal­wert zu erhalten. Ein Absinken des Kurs­wertes unter den Nominalwert erweist sich vor diesem Hintergrund zumindest dann, wenn keine Gefahr für die Forderung als solche besteht, als vorübergehend. Entgegen der Annahme der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 25.2.2000, BStBl. 2000 I S. 372, Rn. 24 f.) schließt dies die Annahme einer voraussichtlich dauerhaften Wert­minderung aus.

11. Einkommensteuer; nachträgliche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages

Der BFH hat mit Urteil vom 8.6.2011 – I R 90/10 entschieden:

  1. Wird der Investitionsabzugsbetrag mit der Steuererklärung des Abzugsjahres geltend gemacht, sei daraus auf eine Investitionsabsicht im Investitions­zeitraum zu schließen. Dies gelte auch dann, wenn die Steuererklärung erst im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen einen Schätzungsbescheid eingereicht wird.
  2. Die Nachweiserfordernisse für den Ab­zugsbetrag gem. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG sind in zeitlicher Hinsicht nicht an den Zeitpunkt der Abgabe der Steuer­erklärung gebunden. Bereits eingereichte Unterlagen können im Einspruchs- bzw. Klageverfahren noch vervollständigt werden.

12. Umsatzsteuer; keine Rückwirkung einer Rechnungskorrektur bei einer Geschäftsveräußerung

Nach dem Beschluss des BFH vom 28.7.2011 – V B 115/10, NV gelten für den Fall, dass ein Unternehmer zu Unrecht im Rahmen einer Geschäftsveräußerung Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, keine Besonderheiten. Im Beschlussfall hatte ein Unternehmer sein Unternehmen ver­äußert und hierfür entgegen § 1 Abs. 1a UStG Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Umsatz im Rahmen einer Geschäfts­veräußerung ist nämlich nicht umsatz­steuerbar. Der BFH stellt fest, dass die – nach altem Umsatzsteuerrecht (Rechtslage 1994) – in Rechnung gestellte Umsatzsteuer geschuldet wird. Eine Rechnungs­berichtigung führt zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage, jedoch in dem Zeit­raum, in dem die Berichtigung erfolgt. Eine Rückwirkung in den Zeitraum, in dem die Rechnung unzutreffend mit Umsatzsteuer ausgestellt wurde, ist ausgeschlossen.

13. Keine Betriebsaufspaltung bei fehlender Beherrschung der Besitz-GbR durch die an der GmbH mit Mehrheit beteiligte Personengruppe

In dem Beschluss vom 15.6.2011 – X B 255/10, NV stellte der BFH fest, dass keine Betriebsaufspaltung vorliegt, wenn der alleinige Anteilseigner der GmbH nur zu 50% an der Besitz-GbR beteiligt ist, auch wenn ihm die Geschäftsführungsbefugnisse der GbR übertragen worden sind.

 


IV. Aus anderen Rechtsgebieten

1. Kommunales Abgabenrecht; Zweckverband darf den Erlass von Bescheiden nicht auf eine privatrechtlich organisierte GmbH übertragen

Nach den Urteilen des Bundesverwaltungs­gerichts vom 23.8.2011 – 9 C 2/11, 3/11, 4/11 darf ein Wasser- und Abwasser-Zweckverband den Erlass von Gebühren­bescheiden nicht durch vertragliche Verein­barung auf eine privatrechtliche organisierte GmbH übertragen. Solche Bescheide werden in diesem Fall auch nicht mittelbar vom zuständigen kommunalen Hoheitsträger verantwortet. Diese Bescheide sind rechts­widrig und die Empfänger (in den Ent­scheidungsfällen aus Thüringen) waren zur Zahlung von Wasser- und Abwasser­gebühren für die fraglichen Zeiträume nicht verpflichtet.

2. Versicherungsvertragsrecht; fachgerechte Beseitigung von Schäden durch Unternehmen nach der Wahl des Versicherten

Der Geschädigte muss sich bei der Beseitigung eines Wasserschadens nicht an ein vom Versicherer ausgewähltes Unter­nehmen halten. Er kann die Schadens­beseitigung durch ein Unternehmen seiner Wahl vornehmen lassen, jedenfalls dann, wenn in den Bedingungen des Ver­sicherungsvertrages nichts anderes steht (OLG Schleswig, Urteil vom 19.7.2011 – 6 U 70/10).

3. Mietrecht; Kündigung wegen Eigenbedarfs; ausreichende Darlegung der Gründe

Nach dem BGH-Urteil vom 6.7.2011 – VIII ZR 317/10 reicht es im Falle einer Eigenbedarfskündigung eines Miet­verhältnisses aus, wenn der Eigentümer die privilegierte Person benennt, für die die Wohnung benötigt wird und wenn er das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Dem Mieter bereits zuvor bekannte Umstände müssen  im Kündigungsschreiben nicht wiederholt werden. Der Kündigungsgrund muss nur so bezeichnet werden, dass er identifiziert und von anderen Gründen  unterschieden werden kann.

 

4. Arbeitsrecht; Kündigung wegen wiederholter Unterlassung der Krankmeldung trotz Abmahnung

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 18.1.2011 – 12 Sa 522/10 ent­schieden, dass die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers gerecht­fertigt sei, wenn der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Ab­mahnungen wiederholt seine Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit verletzt. Die Ver­pflichtung, die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzu­teilen, ergäbe sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 Ent­geltfortzahlungsgesetz. Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mehrfach schriftlich ermahnt, dass eine Erkrankung unverzüglich, möglichst noch vor Dienst­beginn anzu­zeigen ist, damit personelle Dispositionen hätten getroffen werden können. In der Folge hatte der Arbeitgeber den Arbeit­nehmer innerhalb von 2 Jahren viermal wegen verspäteter Krankmeldung schriftlich abge­mahnt. Dies hat das Landesarbeits­gericht für eine Kündigung als ausreichend angesehen. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass es sich bei dem Unternehmen um einen Flugzeuginnenreinigungsdienst handelte, der sehr enge zeitliche Vorgaben zu beachten hatte.

(10.09.2011, Redaktion: Neulken & Partner)

10. September 2011

Rundschreiben IX/2011

In monatlicher Abfolge informieren wir unsere Mandanten über ausgewählte Entscheidungen speziell der Finanzgerichte und Anweisungen der Finanzverwaltung.

Die Informationen sind sorgfältig aus verlässlichen Quellen herausgesucht und bearbeitet. Gleichwohl kann weder eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch jedwede Haftung übernommen werden. Die Nutzung der angebotenen Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

Hinweise und Tipps haben lediglich allgemeinen Charakter und sind in jeder Hinsicht unverbindlich. Sie können eine konkrete Einzelfallberatung nicht ersetzen.

I. Wichtige Steuer- und Sozialversicherungstermine

September 2011

12.09.2011:

  • Einkommensteuer- und Kirchensteuervorauszahlungen
  • Körperschaftsteuervorauszahlungen
  • Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer für Monatszahler
  • Umsatzsteuer

 

26.09.2011:

  • Sozialversicherungsbeitrag

 

Die Schonfrist für die am 12.09.2011 fälligen Steuern läuft am 15.09.2011 ab.


II. Aus dem Gesetzgebungsverfahren

Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom Bundesrat geblockt

Der Bundesrat hatte dem Steuer­vereinfachungsgesetz 2011 in der letzten Sitzung vor der Sommerpause die Zustimmung verweigert. Am 21.9.2011 tritt laut Pressemitteilung des Bundesrats (14/2011) der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zusammen.


III. Aus der Steuerrechtsprechung und der Steuerverwaltung

1. Bilanzierung

Für ein anlässlich einer Kreditaufnahme zu entrichtendes „Bearbeitungsentgelt“, das die Bank vom Kreditnehmer erhebt, ist dann kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn das Entgelt im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht - auch nicht anteilig - zurückerstattet wird. Das gilt jedoch nicht, wenn der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Kündigung in den Augen der Vertragsparteien mehr als nur eine theoretische Option ist (BFH-Urteil vom 22.6.2011 – I R 7/10).

 

2. Einkommensteuer; Auflösung einer Ansparrücklage nach Einbringung in eine Personengesellschaft

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 26.5.2011 – 3 K 1416/08 E, G, EZ ent­schieden, dass nach Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personen­gesellschaft und der daraus folgenden Un­möglichkeit, eine geplante Investition in diesem Einzelunternehmen noch durch­zuführen, die hierfür gebildete Anspar­rücklage aufzulösen sei. Die beiden Betriebe des Einzelunternehmers und der Personen­gesellschaft seien als selbstständig und nicht als Einheit zu betrachten.

Im Urteilsfall verhielt es sich so, dass im Zeitpunkt der Jahresabschlussaufstellung das Einzelunternehmen bereits in eine Personengesellschaft eingebracht worden war, infolge dessen eine Durchführung der geplanten Investition im Einzelunternehmen objektiv nicht mehr möglich war. Die Ein­bringung stellt nach ständiger Recht­sprechung des BFH einen tauschähnlichen Vorgang dar und ist damit als Betriebs­veräußerung zu qualifizieren (BFH-Urteil vom 7.7.1998 – VIII R 5/96). Ungeachtet der Tatsache, dass der Betrieb nach § 24 UmwStG eingebracht war und damit die aufnehmende Kommanditgesellschaft in die Rechtsposition des Einzelunternehmens tritt und den Betrieb im Wesentlichen fort­führt, handele es sich im Hinblick auf die Ansparrücklage um zwei selbständige Betriebe.

 

3. Lohnsteuer; Berufsausbildungskosten als Werbungskosten auch wenn die angestrebte berufliche Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird

Der BFH setzt die Serie der Entscheidungen zu den Berufsausbildungskosten mit dem Urteil vom 28.7.2011 – VI R 5/10 fort. Danach können Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung vorab ent­standene Werbungskosten sein. Denn § 12 Nr. 5 EStG, wonach die Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung sowie für das Erststudium weder bei den Einkunfts­arten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgesetzt werden dürfen, ließe den Werbungskosten- und Betriebs­ausgabenabzug unberührt. Allein die Möglichkeit der späteren Berufsausübung im Ausland begründe auch noch keinen Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften, so dass die Ausgaben über § 3c Abs. 1 Halb­satz 1 EStG vom Abzug ausgeschlossen wären.

 

4. Umsatzsteuer; Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Mit Urteil vom 12.5.2011 – V R 46/10 ent­schied der BFH zu Ungunsten des Steuer­pflichtigen, dass der für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung erforderliche Belegnachweis (§ 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV)  nicht mit einer Rechnung geführt werden kann, die nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaft­lichen Lieferung hinweist und die Ver­bringungserklärung dann ebenso unzureichend ist, wenn sie nicht gegenüber dem liefernden Unternehmer erfolgt.

 

5. Einkommensteuer; keine Ansparabschreibung für Software

Software ist ein immaterielles Wirtschafts­gut, auch wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger ge­speichert ist (BFH-Urteil vom 18.5.2011 – X R 26/09). Ein Investitionsabzugsbetrag bzw. eine Ansparabschreibung kommt nicht in Betracht.

 

6. Lohnsteuer; Werbungskosten bei umgewidmeten Wirtschaftsgütern

Für Arbeitsmittel eines Arbeitnehmers mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer ent­schied das Finanzgericht München mit Urteil vom 29.3.2011 – 13 K 2013/09, dass als Werbungskosten nur die Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden kann. Ein Sofortabzug kommt nur für solche Arbeitsmittel in Betracht, deren Anschaffungskosten € 410,00 nicht über­schreiten. Bei einer Umwidmung nach einer vorherigen reinen Privatnutzung sind die Absetzungen entsprechend der Gesamt­nutzungsdauer aufzuteilen und nur der ab Nutzung als Arbeitsmittel entsprechende Teil kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Durch die Umwidmung beginnt keine neue Absetzung auf einen fiktiven Einlagewert. Es ist weiter die fortlaufende Absetzung nach dem Umwidmungs­zeitpunkt von den ursprünglichen An­schaffungskosten abzuziehen. Die Absetzung kann auch bei geschenkten Arbeitmitteln angesetzt werden.

7. Einkommensteuer; kein Halbabzugsverbot, soweit nur dem Anrechnungsverfahren unterliegende Einnahmen erzielt werden

Nach dem BFH-Urteil vom 6.4.2011 – IX R 28/10 ist bei der Ermittlung des Auf­lösungsverlustes i.S. von § 17 Abs. 1, 4 EStG der Erwerbsaufwand nicht aufgrund des Halbabzugsverbot oder Teilabzugsverbots nur begrenzt absetzbar, wenn der Steuer­pflichtige durch seine Beteiligung an der GmbH nur Einnahmen erzielt hat, die noch dem Anrechnungsverfahren unterlegen sind.

 

8. Einkommensteuer; keine Abgeltungsteuer bei Darlehenszinsen einer GmbH, die an nahestehende Personen gezahlt werden

Für Zinsen aus Darlehen kommt der besondere Steuersatz in Betracht, der wie die Abgeltungssteuer 25 % beträgt (§ 32d Abs. 1 EStG). Das gilt jedoch nicht für Darlehens­verhältnisse zwischen nahen Angehörigen, soweit der Darlehensnehmer die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen kann (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG).

Diese Einschränkung dient der Miss­brauchsverhinderung. Für Darlehenszinsen einer GmbH kommt der Abgeltungs­steuersatz ebenfalls nicht zur Anwendung, wenn der Darlehensgeber mit mindestens 10 % an der Darlehensnehmerin beteiligt ist.

Mit Urteil vom 6.7.2011 entschied das Finanzgericht Niedersachsen, dass Zinsen auch dann nicht dem gesonderten Steuertarif der Abgeltungssteuer unterliegen, wenn das Darlehen von einer dem Gesellschafter nahestehenden Person gewährt wird.

 

9. Grunderwerbsteuer; Zeitpunkt der Verwirklichung der Grunderwerbsteuer

Erwerbsvorgänge, die der Grund­erwerbsteuer unterliegen und nach dem 30.9.2011 verwirklicht werden, unterliegen nach dem Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25.7.2011 einem Steuersatz in Nordrhein-Westfalen von 5 %.

Soweit der niedrigere Steuersatz von derzeit 3,5 % zur Anwendung kommen soll, wäre es folglich in Erwerbsfällen erforderlich, dass der Kaufvertrag verbindlich bis zum 30.9. abgeschlossen wird (Verwirklichung des Erwerbsvorgangs).

Zur Frage, wann ein Erwerbsvorgang ver­wirklicht ist, hat die OFD Münster eine Ver­fügung veröffentlicht (Verfügung vom 16.8.2011 – S 4430 – 28 – St 24 – 35).

Aufschiebend bedingte oder genehmigungs­bedürftige Verträge sind dabei grundsätzlich mit Abschluss und vor Eintritt der Bedin­gung oder Erteilung der Genehmigung ver­wirklicht. Das soll aber nur dann gelten, wenn die Bedingung bzw. Genehmigung nicht die Willenserklärung eines Vertrags­teils betrifft. Für diesen Fall würde der Tat­bestand, der zur Entstehung der Grund­erwerbsteuer führt, erst dann verwirklicht, wenn die bisher aufschiebend bedingte bzw. genehmigungsbedürftige Willenserklärung zivilrechtlich wirksam wird. Soweit der Kaufpreis (die Gegenleistung) aufschiebend bedingt ist oder dieser nachträglich mit Ein­tritt einer Bedingung erhöht wird, so wird insoweit ein eigenständiger neuer Erwerbs­vorgang verwirklicht, der seinerseits dem im Zeitpunkt der Verwirklichung maßgebenden Steuersatz unterliegt.

10. Bilanzierung; voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren

Nach dem BFH-Urteil vom 8.6.2011 – I R 98/10 ist bei festverzinslichen Wert­papieren, die eine Forderung in Höhe des Nennbetrags der Forderung verbriefen, eine Teilwertabschreibung unter ihren Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig. Das gilt auch für Wertpapiere des Umlaufvermögens. Der BFH begründet dies damit, dass der Wertpapierinhaber zu jedem Bilanzstichtag das gesicherte Recht hat, zum Ende der Laufzeit den Nominal­wert zu erhalten. Ein Absinken des Kurs­wertes unter den Nominalwert erweist sich vor diesem Hintergrund zumindest dann, wenn keine Gefahr für die Forderung als solche besteht, als vorübergehend. Entgegen der Annahme der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 25.2.2000, BStBl. 2000 I S. 372, Rn. 24 f.) schließt dies die Annahme einer voraussichtlich dauerhaften Wert­minderung aus.

11. Einkommensteuer; nachträgliche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages

Der BFH hat mit Urteil vom 8.6.2011 – I R 90/10 entschieden:

  1. Wird der Investitionsabzugsbetrag mit der Steuererklärung des Abzugsjahres geltend gemacht, sei daraus auf eine Investitionsabsicht im Investitions­zeitraum zu schließen. Dies gelte auch dann, wenn die Steuererklärung erst im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen einen Schätzungsbescheid eingereicht wird.
  2. Die Nachweiserfordernisse für den Ab­zugsbetrag gem. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG sind in zeitlicher Hinsicht nicht an den Zeitpunkt der Abgabe der Steuer­erklärung gebunden. Bereits eingereichte Unterlagen können im Einspruchs- bzw. Klageverfahren noch vervollständigt werden.

12. Umsatzsteuer; keine Rückwirkung einer Rechnungskorrektur bei einer Geschäftsveräußerung

Nach dem Beschluss des BFH vom 28.7.2011 – V B 115/10, NV gelten für den Fall, dass ein Unternehmer zu Unrecht im Rahmen einer Geschäftsveräußerung Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, keine Besonderheiten. Im Beschlussfall hatte ein Unternehmer sein Unternehmen ver­äußert und hierfür entgegen § 1 Abs. 1a UStG Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Umsatz im Rahmen einer Geschäfts­veräußerung ist nämlich nicht umsatz­steuerbar. Der BFH stellt fest, dass die – nach altem Umsatzsteuerrecht (Rechtslage 1994) – in Rechnung gestellte Umsatzsteuer geschuldet wird. Eine Rechnungs­berichtigung führt zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage, jedoch in dem Zeit­raum, in dem die Berichtigung erfolgt. Eine Rückwirkung in den Zeitraum, in dem die Rechnung unzutreffend mit Umsatzsteuer ausgestellt wurde, ist ausgeschlossen.

13. Keine Betriebsaufspaltung bei fehlender Beherrschung der Besitz-GbR durch die an der GmbH mit Mehrheit beteiligte Personengruppe

In dem Beschluss vom 15.6.2011 – X B 255/10, NV stellte der BFH fest, dass keine Betriebsaufspaltung vorliegt, wenn der alleinige Anteilseigner der GmbH nur zu 50% an der Besitz-GbR beteiligt ist, auch wenn ihm die Geschäftsführungsbefugnisse der GbR übertragen worden sind.

 


IV. Aus anderen Rechtsgebieten

1. Kommunales Abgabenrecht; Zweckverband darf den Erlass von Bescheiden nicht auf eine privatrechtlich organisierte GmbH übertragen

Nach den Urteilen des Bundesverwaltungs­gerichts vom 23.8.2011 – 9 C 2/11, 3/11, 4/11 darf ein Wasser- und Abwasser-Zweckverband den Erlass von Gebühren­bescheiden nicht durch vertragliche Verein­barung auf eine privatrechtliche organisierte GmbH übertragen. Solche Bescheide werden in diesem Fall auch nicht mittelbar vom zuständigen kommunalen Hoheitsträger verantwortet. Diese Bescheide sind rechts­widrig und die Empfänger (in den Ent­scheidungsfällen aus Thüringen) waren zur Zahlung von Wasser- und Abwasser­gebühren für die fraglichen Zeiträume nicht verpflichtet.

2. Versicherungsvertragsrecht; fachgerechte Beseitigung von Schäden durch Unternehmen nach der Wahl des Versicherten

Der Geschädigte muss sich bei der Beseitigung eines Wasserschadens nicht an ein vom Versicherer ausgewähltes Unter­nehmen halten. Er kann die Schadens­beseitigung durch ein Unternehmen seiner Wahl vornehmen lassen, jedenfalls dann, wenn in den Bedingungen des Ver­sicherungsvertrages nichts anderes steht (OLG Schleswig, Urteil vom 19.7.2011 – 6 U 70/10).

3. Mietrecht; Kündigung wegen Eigenbedarfs; ausreichende Darlegung der Gründe

Nach dem BGH-Urteil vom 6.7.2011 – VIII ZR 317/10 reicht es im Falle einer Eigenbedarfskündigung eines Miet­verhältnisses aus, wenn der Eigentümer die privilegierte Person benennt, für die die Wohnung benötigt wird und wenn er das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Dem Mieter bereits zuvor bekannte Umstände müssen  im Kündigungsschreiben nicht wiederholt werden. Der Kündigungsgrund muss nur so bezeichnet werden, dass er identifiziert und von anderen Gründen  unterschieden werden kann.

 

4. Arbeitsrecht; Kündigung wegen wiederholter Unterlassung der Krankmeldung trotz Abmahnung

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 18.1.2011 – 12 Sa 522/10 ent­schieden, dass die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers gerecht­fertigt sei, wenn der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Ab­mahnungen wiederholt seine Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit verletzt. Die Ver­pflichtung, die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzu­teilen, ergäbe sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 Ent­geltfortzahlungsgesetz. Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mehrfach schriftlich ermahnt, dass eine Erkrankung unverzüglich, möglichst noch vor Dienst­beginn anzu­zeigen ist, damit personelle Dispositionen hätten getroffen werden können. In der Folge hatte der Arbeitgeber den Arbeit­nehmer innerhalb von 2 Jahren viermal wegen verspäteter Krankmeldung schriftlich abge­mahnt. Dies hat das Landesarbeits­gericht für eine Kündigung als ausreichend angesehen. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass es sich bei dem Unternehmen um einen Flugzeuginnenreinigungsdienst handelte, der sehr enge zeitliche Vorgaben zu beachten hatte.

(10.09.2011, Redaktion: Neulken & Partner)

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