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26. April 2015

Rundschreiben IV/2015

In monatlicher Abfolge möchten wir unsere Mandanten über ausgewählte Entscheidungen speziell der Finanzgerichte und Anweisungen der Finanzverwaltung informieren.

Die Informationen sind sorgfältig aus verlässlichen Quellen herausgesucht und bearbeitet. Gleichwohl kann weder eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch jedwede Haftung übernommen werden. Die Nutzung der angebotenen Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

Hinweise und Tipps haben lediglich allgemeinen Charakter und sind in jeder Hinsicht unverbindlich. Sie können eine konkrete Einzelfallberatung nicht ersetzen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

I. Wichtige Steuer- und Sozialversicherungstermine

1. Mai 2015

11.05.2015:

  • Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer
  • Umsatzsteuer

 

15.05.2015

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

 

22.05.2015:

  • Sozialversicherungsbeitrag

 

Die Schonfrist für die am 11.05.2015 fälligen Steuern endet am 15.05.2015.

Die Schonfrist für die am 15.05.2015 fälligen Steuern endet am 18.05.2015.

Für die Sozialversicherungsbeiträge wird kein Säumniszuschlag erhoben, wenn diese bis zum 27.05.2015 beim Sozialversicherungsträger gutgeschrieben sind.

2. Juni 2015

10.06.2015:

  • Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer

 

 

24.06.2015:

  • Sozialversicherungsbeitrag

 

Die Schonfrist für die am 10.06.2015 fälligen Steuern endet am 15.06.2015.

Für die Sozialversicherungsbeiträge wird kein Säumniszuschlag erhoben, wenn diese bis zum 26.06.2015 beim Sozialversicherungsträger gutgeschrieben sind.


II. Aus der Gesetzgebung

1. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Unter dem Datum vom 24.03.2015 wurde der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags verabschiedet. Dieser Entwurf wurde nunmehr unter dem Datum vom 25.03.2015 vom Bundeskabinett als Gesetzentwurf beschlossen.

Der Kinderfreibetrag zur Steuerfreistellung des sächlichen Existenzminimums soll von bisher € 2.184 ab 2015 auf € 2.256 und ab 2016 auf € 2.304 steigen.

Der Grundfreibetrag wird nach dem Referentenentwurf von bisher € 8.354 ab 2015 auf € 8.472 und ab 2016 auf € 8.652 angehoben.

Das Kindergeld soll ab 2015 um monatlich € 4 und ab 2016 nochmals um € 6 erhöht werden.

Es ist weiter vorgesehen, die Veranlagungsgrenze von bisher € 10.700 (bei Zusammenveranlagung: € 20.200) ab 2015 auf € 10.800 (bei Zusammenveranlagung: € 20.500) und ab 2016 auf € 11.000 (bei Zusammenveranlagung: € 20.900) zu erhöhen.

Der Kinderzuschlag in den Fällen, in denen sich ein Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird ab 01.07.2016 nach dem Referentenentwurf um € 20 monatlich erhöht.

2. Bürokratieentlastungsgesetz; Kabinettsentwurf verabschiedet

Die Bundesregierung hat unter dem Datum vom 27.02.2015 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) bekannt gemacht. Vom Bundeskabinett wurde der Entwurf als Gesetzentwurf mit Datum vom 25.03.2015 verabschiedet.

Wesentlicher Inhalt ist die Anhebung der Umsatzgrenzen und Gewinngrenzen in § 241a HGB und § 141 Abs. 1 Satz 1AO, die für die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten eines Einzelkaufmanns maßgeblich sind sowie die Vereinfachung beim Faktorverfahren für Ehegatten und Lebensgemeinschaften und die Beibehaltung des festgelegten Faktors für einen Zeitraum von 2 Jahren. Des Weiteren ist die Anhebung der Arbeitslohngrenze je Arbeitstag in Fällen der Lohnsteuerpauschalierung von € 62 auf € 68 geplant. Darüber hinaus soll die Informationspflicht für Kirchensteuerzwecke nicht mehr alljährlich, sondern für eine bestehende Geschäftsbeziehung insgesamt nur einmal zu befolgen sein.

Die Anwendung der Änderungen zu den Umsatz- und Gewinngrenzen und dem Faktorverfahren wird noch in einem BMF-Schreiben festgelegt, die Anhebung der Arbeitslohngrenze im Falle der Pauschalierung soll dagegen bereits für 2015 erfolgen. Die Vorschrift zur Erleichterung bei der Informationspflicht für Kirchensteuerzwecke wird nach den Plänen der Regierung mit Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Wir haben über den Referentenentwurf in unserem Rundschreiben II/2015 berichtet.


III. Aus der Rechtsprechung und der Steuerverwaltung

1. Einkommensteuer; im Kaufvertrag aufschiebend vereinbarte Bedingung verhindert nicht Annahme eines Spekulationsgeschäfts innerhalb der Zehnjahresfrist

 

Der BFH hat mit Urteil vom 10.02.2015 (IX R 23/13) in der im Kaufvertrag über ein Grundstück vereinbarten aufschiebenden Bedingung keinen Grund dafür gesehen, dass das Veräußerungsgeschäft nicht innerhalb der Zehnjahresfrist als bindend abgeschlossen gilt. Der außerhalb der Veräußerungsfrist liegende Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung sei für die Besteuerung unerheblich.

 

2. Einkommensteuer; Ertrag aus der Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags mindert nicht negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten

Das Finanzgericht Münster hat im Urteil vom 15.04.2014 (1 K 3247/11 F) entschieden, dass die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG nicht das negative Kapital i. S. v. § 15a EStG mindert. Das Gericht führt aus, dass im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG nur der Verlustanteil zu verstehen sei, der sich aus der Steuerbilanz der Gesellschaft einschließlich etwaiger Ergänzungsbilanzen ergebe. Nur dieser Verlustanteil wirke sich auf das maßgebliche Kapitalkonto aus.

Der außerbilanzielle Auflösungsertrag aus dem Investitionsabzugsbetrag bleibt außen vor.

3. Einkommensteuer; Beschränkung der Reinvestition auf inländische Ersatzwirtschaftsgüter bei § 6b-Rücklage verstößt gegen EU-Recht

 

Der EuGH hat mit Urteil vom 16.04.2015 (Rs. C-591/13) entschieden, dass die Beschränkung der nach § 6b EStG eingeräumten Steuerstundung auf Ersatzwirtschaftsgüter einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt.

Der EuGH konstatiert, dass die Ungleichbehandlung von steuerbegünstigten Reinvestitionen in Deutschland und nicht steuerbegünstigenden Reinvestitionen im EU-Ausland für die Liquidität eines Steuerpflichtigen nachteilig sein kann.

4. Einkommensteuer; Weinausschank bei Besprechungen sind Bewirtungen

Mit Urteil vom 28.11.2014 (14 K 2477/12 E,U) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass Aufwendungen für den Erwerb von Wein zum Ausschank anlässlich von Besprechungen eines freiberuflich tätigen Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters mit Mandanten Bewirtungsaufwendungen darstellen, für die die Formvorschriften des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (Bewirtungsbeleg) Anwendung finden.

5. Einkommensteuer; ebay-Handel mit Schmuckstücken ist gewerbliche Tätigkeit

Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 27.08.2014 (7 K 3561/10) festgestellt, dass eine Hausfrau, die Schmuckstücke und andere Gegenstände über das Internet bzw. über Zeitungsanzeigen im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zum Verkauf anbietet, sowohl unternehmerisch nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes als auch gewerblich im Sinne des Einkommensteuergesetzes tätig ist.

 

6. Einkommensteuer; Allgemeinverfügung: Anrechnung von steuerfreien Zuschüssen auf die Basisversorgung

Der BFH hatte mit Urteil vom 02.09.2014 (IX R 43/13) bestätigt, dass steuerfreie Zuschüsse zu einer Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe mit den Beiträgen zu einer privaten Basisversicherung oder Pflegeversicherung zu verrechnen sind und damit Zuschüsse nicht auf Basis-Beitragsleistungen und Beiträge für Zusatzleistungen aufzuteilen sind. Mangels Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit Allgemeinverfügung vom 09.04.2015 Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen, soweit sie im Zeitpunkt des Erlasses noch anhängig waren und mit ihnen geltend gemacht wurde, dass die Anrechnungsregelung gegen das Grundgesetz verstoße.

Soweit jedoch geltend gemacht wird, dass die Anrechnung der gesamten Zuschüsse nach einfachgesetzlicher Rechtslage unzulässig sei, werden solche Einsprüche und Änderungsanträge von der Allgemeinverfügung nicht erfasst.

7. Lohnsteuer; 1 %-Regel gilt stets für vollen Kalendermonat

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 24.02.2015 (6 K 2540/14), dass der Nutzungsvorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens auch dann für jeden Kalendermonat mit dem vollen Betrag von 1 % des Bruttolistenpreises zu erfassen ist, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung stand. Kein Ansatz der Monatswerte komme nur dann in Betracht, wenn eine private Nutzung für den vollen Kalendermonat sowohl für private Fahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausgeschlossen ist.

8. Umsatzsteuer; Steuerbefreiung einer kosmetischen Behandlung durch einen Zahnarzt

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 09.10.2014 (4 K 179/10) die Behandlung der Zahnaufhellung durch einen Zahnarzt als umsatzsteuerfrei angesehen, soweit diese dazu dient, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen.

9. Umsatzsteuer; Vorsteuerabzugsberechtigung bereits vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30.01.2015 (1 K 1523/14 U) steht einer Einzelperson vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft aufgrund der Vergleichbarkeit mit einer Vorgründungsgesellschaft als „Vorgründungseinzelunternehmer“ der Anspruch auf Vorsteuerabzug.

10. Verfahrensrecht; Betriebsprüfer hat Anspruch auf Zugriff auf die Kassendaten einer Apotheke

Nach dem BFH-Urteil vom 16.12.2014 (X R 42/13) verpflichten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung einen Einzelhändler, wie z. B. einen Apotheker, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse abgewickelten Umsätze einzeln aufzuzeichnen. Bei Verwendung einer PC-Kasse, die detaillierte Informationen über den einzelnen Verkauf aufzeichnet und dauerhaft speichert, sind die damit bewirkten Einzelaufzeichnungen auch zumutbar. In diesem Fall ist die Finanzverwaltung nach § 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung berechtigt, Zugriff auf die Kasseneinzeldaten zu nehmen.


IV. Aus anderen Rechtsgebieten

1. Sozialversicherungsrecht; abhängige Beschäftigung eines Übungsleiters

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 30.07.2014 (L 5 R 4091/11) für einen Übungsleiter, der nicht ehrenamtlich, sondern entgeltlich (€ 400 bis € 500 pro Monat) tätig wird, eine abhängige Beschäftigung gesehen, wenn Trainingszeiten und Hallenbelegungszeiten vom Verein festgelegt werden und der Übungsleiter somit in die Organisationsstruktur des Vereins eingebunden ist.

Im Urteilsfall kam es zu eklatanten Nacherhebungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu Lasten des Vereins.

2. Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentümergemeinschaft ist Verbraucher gem. § 13 BGB

Der BGH hat mit Urteilen vom 24.03.2015 (VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13, VIII ZR 109/14) eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher i. S. v. § 1BGB eingestuft. Die Gemeinschaft sei im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen. Dies gelte zumindest immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehöre und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließe, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit diene.

In den entschiedenen Fällen konnte die Eigentümergemeinschaft sich erfolgreich darauf berufen, dass eine formularmäßige Preisanpassungsklausel im Versorgungsvertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl änderte, der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB nicht standhielt.

Die Preisanpassungsklausel war damit unwirksam, sodass die Eigentümergemeinschaft dem Versorgungsunternehmen die verlangten erhöhten Beträge nicht schuldete bzw. ihr ein Rückforderungsanspruch zustand.

3. Arbeitsrecht; Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.12.2014 (12 SA 580/14) entschieden, dass dem Arbeitnehmer kein Anspruch auf Auskehr des Rückkaufswertes einer Rückdeckungsversicherung zusteht, wenn der Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Unterstützungskasse kündigt und sich den Rückkaufswert der von der Unterstützungskasse auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung auszahlen lässt. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung und Auszahlung im Versorgungsverhältnis pflichtwidrig erfolgt ist, weil die Betriebsrente im Rahmen einer Entgeltumwandlung von Anfang an unverfallbar war.

Das Gericht begründet dies damit, dass der Arbeitnehmer keinen Schaden habe, denn im Versorgungsfall könne er vom Arbeitgeber nach wie vor die Betriebsrente verlangen.

4. Gesellschaftsrecht; Nichtigkeit von Kundenschutzklauseln bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH wegen Überschreitens der Zweijahresgrenze

Der BGH hat mit Urteil vom 20.01.2015 (Az. II ZR 369/13) entschieden, dass Kundenschutzklauseln, die zwischen einer GmbH und einem ihrer Gesellschafter anlässlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbart werden, nichtig sind, wenn sie in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigen, das in der Regel bei zwei Jahren liegt.

(26.04.2015, Redaktion: Neulken & Partner)

26. April 2015

Rundschreiben IV/2015

In monatlicher Abfolge möchten wir unsere Mandanten über ausgewählte Entscheidungen speziell der Finanzgerichte und Anweisungen der Finanzverwaltung informieren.

Die Informationen sind sorgfältig aus verlässlichen Quellen herausgesucht und bearbeitet. Gleichwohl kann weder eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch jedwede Haftung übernommen werden. Die Nutzung der angebotenen Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

Hinweise und Tipps haben lediglich allgemeinen Charakter und sind in jeder Hinsicht unverbindlich. Sie können eine konkrete Einzelfallberatung nicht ersetzen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

I. Wichtige Steuer- und Sozialversicherungstermine

1. Mai 2015

11.05.2015:

  • Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer
  • Umsatzsteuer

 

15.05.2015

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

 

22.05.2015:

  • Sozialversicherungsbeitrag

 

Die Schonfrist für die am 11.05.2015 fälligen Steuern endet am 15.05.2015.

Die Schonfrist für die am 15.05.2015 fälligen Steuern endet am 18.05.2015.

Für die Sozialversicherungsbeiträge wird kein Säumniszuschlag erhoben, wenn diese bis zum 27.05.2015 beim Sozialversicherungsträger gutgeschrieben sind.

2. Juni 2015

10.06.2015:

  • Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer

 

 

24.06.2015:

  • Sozialversicherungsbeitrag

 

Die Schonfrist für die am 10.06.2015 fälligen Steuern endet am 15.06.2015.

Für die Sozialversicherungsbeiträge wird kein Säumniszuschlag erhoben, wenn diese bis zum 26.06.2015 beim Sozialversicherungsträger gutgeschrieben sind.


II. Aus der Gesetzgebung

1. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Unter dem Datum vom 24.03.2015 wurde der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags verabschiedet. Dieser Entwurf wurde nunmehr unter dem Datum vom 25.03.2015 vom Bundeskabinett als Gesetzentwurf beschlossen.

Der Kinderfreibetrag zur Steuerfreistellung des sächlichen Existenzminimums soll von bisher € 2.184 ab 2015 auf € 2.256 und ab 2016 auf € 2.304 steigen.

Der Grundfreibetrag wird nach dem Referentenentwurf von bisher € 8.354 ab 2015 auf € 8.472 und ab 2016 auf € 8.652 angehoben.

Das Kindergeld soll ab 2015 um monatlich € 4 und ab 2016 nochmals um € 6 erhöht werden.

Es ist weiter vorgesehen, die Veranlagungsgrenze von bisher € 10.700 (bei Zusammenveranlagung: € 20.200) ab 2015 auf € 10.800 (bei Zusammenveranlagung: € 20.500) und ab 2016 auf € 11.000 (bei Zusammenveranlagung: € 20.900) zu erhöhen.

Der Kinderzuschlag in den Fällen, in denen sich ein Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird ab 01.07.2016 nach dem Referentenentwurf um € 20 monatlich erhöht.

2. Bürokratieentlastungsgesetz; Kabinettsentwurf verabschiedet

Die Bundesregierung hat unter dem Datum vom 27.02.2015 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) bekannt gemacht. Vom Bundeskabinett wurde der Entwurf als Gesetzentwurf mit Datum vom 25.03.2015 verabschiedet.

Wesentlicher Inhalt ist die Anhebung der Umsatzgrenzen und Gewinngrenzen in § 241a HGB und § 141 Abs. 1 Satz 1AO, die für die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten eines Einzelkaufmanns maßgeblich sind sowie die Vereinfachung beim Faktorverfahren für Ehegatten und Lebensgemeinschaften und die Beibehaltung des festgelegten Faktors für einen Zeitraum von 2 Jahren. Des Weiteren ist die Anhebung der Arbeitslohngrenze je Arbeitstag in Fällen der Lohnsteuerpauschalierung von € 62 auf € 68 geplant. Darüber hinaus soll die Informationspflicht für Kirchensteuerzwecke nicht mehr alljährlich, sondern für eine bestehende Geschäftsbeziehung insgesamt nur einmal zu befolgen sein.

Die Anwendung der Änderungen zu den Umsatz- und Gewinngrenzen und dem Faktorverfahren wird noch in einem BMF-Schreiben festgelegt, die Anhebung der Arbeitslohngrenze im Falle der Pauschalierung soll dagegen bereits für 2015 erfolgen. Die Vorschrift zur Erleichterung bei der Informationspflicht für Kirchensteuerzwecke wird nach den Plänen der Regierung mit Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Wir haben über den Referentenentwurf in unserem Rundschreiben II/2015 berichtet.


III. Aus der Rechtsprechung und der Steuerverwaltung

1. Einkommensteuer; im Kaufvertrag aufschiebend vereinbarte Bedingung verhindert nicht Annahme eines Spekulationsgeschäfts innerhalb der Zehnjahresfrist

 

Der BFH hat mit Urteil vom 10.02.2015 (IX R 23/13) in der im Kaufvertrag über ein Grundstück vereinbarten aufschiebenden Bedingung keinen Grund dafür gesehen, dass das Veräußerungsgeschäft nicht innerhalb der Zehnjahresfrist als bindend abgeschlossen gilt. Der außerhalb der Veräußerungsfrist liegende Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung sei für die Besteuerung unerheblich.

 

2. Einkommensteuer; Ertrag aus der Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags mindert nicht negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten

Das Finanzgericht Münster hat im Urteil vom 15.04.2014 (1 K 3247/11 F) entschieden, dass die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG nicht das negative Kapital i. S. v. § 15a EStG mindert. Das Gericht führt aus, dass im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG nur der Verlustanteil zu verstehen sei, der sich aus der Steuerbilanz der Gesellschaft einschließlich etwaiger Ergänzungsbilanzen ergebe. Nur dieser Verlustanteil wirke sich auf das maßgebliche Kapitalkonto aus.

Der außerbilanzielle Auflösungsertrag aus dem Investitionsabzugsbetrag bleibt außen vor.

3. Einkommensteuer; Beschränkung der Reinvestition auf inländische Ersatzwirtschaftsgüter bei § 6b-Rücklage verstößt gegen EU-Recht

 

Der EuGH hat mit Urteil vom 16.04.2015 (Rs. C-591/13) entschieden, dass die Beschränkung der nach § 6b EStG eingeräumten Steuerstundung auf Ersatzwirtschaftsgüter einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt.

Der EuGH konstatiert, dass die Ungleichbehandlung von steuerbegünstigten Reinvestitionen in Deutschland und nicht steuerbegünstigenden Reinvestitionen im EU-Ausland für die Liquidität eines Steuerpflichtigen nachteilig sein kann.

4. Einkommensteuer; Weinausschank bei Besprechungen sind Bewirtungen

Mit Urteil vom 28.11.2014 (14 K 2477/12 E,U) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass Aufwendungen für den Erwerb von Wein zum Ausschank anlässlich von Besprechungen eines freiberuflich tätigen Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters mit Mandanten Bewirtungsaufwendungen darstellen, für die die Formvorschriften des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (Bewirtungsbeleg) Anwendung finden.

5. Einkommensteuer; ebay-Handel mit Schmuckstücken ist gewerbliche Tätigkeit

Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 27.08.2014 (7 K 3561/10) festgestellt, dass eine Hausfrau, die Schmuckstücke und andere Gegenstände über das Internet bzw. über Zeitungsanzeigen im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zum Verkauf anbietet, sowohl unternehmerisch nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes als auch gewerblich im Sinne des Einkommensteuergesetzes tätig ist.

 

6. Einkommensteuer; Allgemeinverfügung: Anrechnung von steuerfreien Zuschüssen auf die Basisversorgung

Der BFH hatte mit Urteil vom 02.09.2014 (IX R 43/13) bestätigt, dass steuerfreie Zuschüsse zu einer Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe mit den Beiträgen zu einer privaten Basisversicherung oder Pflegeversicherung zu verrechnen sind und damit Zuschüsse nicht auf Basis-Beitragsleistungen und Beiträge für Zusatzleistungen aufzuteilen sind. Mangels Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit Allgemeinverfügung vom 09.04.2015 Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen, soweit sie im Zeitpunkt des Erlasses noch anhängig waren und mit ihnen geltend gemacht wurde, dass die Anrechnungsregelung gegen das Grundgesetz verstoße.

Soweit jedoch geltend gemacht wird, dass die Anrechnung der gesamten Zuschüsse nach einfachgesetzlicher Rechtslage unzulässig sei, werden solche Einsprüche und Änderungsanträge von der Allgemeinverfügung nicht erfasst.

7. Lohnsteuer; 1 %-Regel gilt stets für vollen Kalendermonat

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 24.02.2015 (6 K 2540/14), dass der Nutzungsvorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens auch dann für jeden Kalendermonat mit dem vollen Betrag von 1 % des Bruttolistenpreises zu erfassen ist, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung stand. Kein Ansatz der Monatswerte komme nur dann in Betracht, wenn eine private Nutzung für den vollen Kalendermonat sowohl für private Fahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausgeschlossen ist.

8. Umsatzsteuer; Steuerbefreiung einer kosmetischen Behandlung durch einen Zahnarzt

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 09.10.2014 (4 K 179/10) die Behandlung der Zahnaufhellung durch einen Zahnarzt als umsatzsteuerfrei angesehen, soweit diese dazu dient, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen.

9. Umsatzsteuer; Vorsteuerabzugsberechtigung bereits vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30.01.2015 (1 K 1523/14 U) steht einer Einzelperson vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft aufgrund der Vergleichbarkeit mit einer Vorgründungsgesellschaft als „Vorgründungseinzelunternehmer“ der Anspruch auf Vorsteuerabzug.

10. Verfahrensrecht; Betriebsprüfer hat Anspruch auf Zugriff auf die Kassendaten einer Apotheke

Nach dem BFH-Urteil vom 16.12.2014 (X R 42/13) verpflichten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung einen Einzelhändler, wie z. B. einen Apotheker, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse abgewickelten Umsätze einzeln aufzuzeichnen. Bei Verwendung einer PC-Kasse, die detaillierte Informationen über den einzelnen Verkauf aufzeichnet und dauerhaft speichert, sind die damit bewirkten Einzelaufzeichnungen auch zumutbar. In diesem Fall ist die Finanzverwaltung nach § 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung berechtigt, Zugriff auf die Kasseneinzeldaten zu nehmen.


IV. Aus anderen Rechtsgebieten

1. Sozialversicherungsrecht; abhängige Beschäftigung eines Übungsleiters

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 30.07.2014 (L 5 R 4091/11) für einen Übungsleiter, der nicht ehrenamtlich, sondern entgeltlich (€ 400 bis € 500 pro Monat) tätig wird, eine abhängige Beschäftigung gesehen, wenn Trainingszeiten und Hallenbelegungszeiten vom Verein festgelegt werden und der Übungsleiter somit in die Organisationsstruktur des Vereins eingebunden ist.

Im Urteilsfall kam es zu eklatanten Nacherhebungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu Lasten des Vereins.

2. Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentümergemeinschaft ist Verbraucher gem. § 13 BGB

Der BGH hat mit Urteilen vom 24.03.2015 (VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13, VIII ZR 109/14) eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher i. S. v. § 1BGB eingestuft. Die Gemeinschaft sei im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen. Dies gelte zumindest immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehöre und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließe, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit diene.

In den entschiedenen Fällen konnte die Eigentümergemeinschaft sich erfolgreich darauf berufen, dass eine formularmäßige Preisanpassungsklausel im Versorgungsvertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl änderte, der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB nicht standhielt.

Die Preisanpassungsklausel war damit unwirksam, sodass die Eigentümergemeinschaft dem Versorgungsunternehmen die verlangten erhöhten Beträge nicht schuldete bzw. ihr ein Rückforderungsanspruch zustand.

3. Arbeitsrecht; Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.12.2014 (12 SA 580/14) entschieden, dass dem Arbeitnehmer kein Anspruch auf Auskehr des Rückkaufswertes einer Rückdeckungsversicherung zusteht, wenn der Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Unterstützungskasse kündigt und sich den Rückkaufswert der von der Unterstützungskasse auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung auszahlen lässt. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung und Auszahlung im Versorgungsverhältnis pflichtwidrig erfolgt ist, weil die Betriebsrente im Rahmen einer Entgeltumwandlung von Anfang an unverfallbar war.

Das Gericht begründet dies damit, dass der Arbeitnehmer keinen Schaden habe, denn im Versorgungsfall könne er vom Arbeitgeber nach wie vor die Betriebsrente verlangen.

4. Gesellschaftsrecht; Nichtigkeit von Kundenschutzklauseln bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH wegen Überschreitens der Zweijahresgrenze

Der BGH hat mit Urteil vom 20.01.2015 (Az. II ZR 369/13) entschieden, dass Kundenschutzklauseln, die zwischen einer GmbH und einem ihrer Gesellschafter anlässlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbart werden, nichtig sind, wenn sie in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigen, das in der Regel bei zwei Jahren liegt.

(26.04.2015, Redaktion: Neulken & Partner)

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