Sonderinformation zur Mitarbeiterinformation zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)

Dem Arbeitgeber obliegt die Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer zur erstmaligen Anwendung der Lohnsteuerabzugsmerkmale. Insbesondere ist der Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass dieser die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bei der erstmaligen Anwendung der ELStAM-Daten zum Einsatz kommen, zu überprüfen und ggf. eine Korrektur beim Finanzamt zu beantragen hat.

Hier finden Sie einen Formulierungsvorschlag, wie Sie Ihrer Informationspflicht dem Arbeitnehmer gegenüber nachkommen können.

Erstmalige Anwendung ELStAM-Daten

(Januar 2013, Redaktion: Neulken & Partner)

Sonderinformation zur Mitarbeiterinformation zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)

Dem Arbeitgeber obliegt die Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer zur erstmaligen Anwendung der Lohnsteuerabzugsmerkmale. Insbesondere ist der Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass dieser die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bei der erstmaligen Anwendung der ELStAM-Daten zum Einsatz kommen, zu überprüfen und ggf. eine Korrektur beim Finanzamt zu beantragen hat.

Hier finden Sie einen Formulierungsvorschlag, wie Sie Ihrer Informationspflicht dem Arbeitnehmer gegenüber nachkommen können.

Erstmalige Anwendung ELStAM-Daten

(Januar 2013, Redaktion: Neulken & Partner)